Förderprogramme
1. Sportförderung des Stadtsportverbandes
Seit dem Jahr 2017 fördert der Stadtsportverband i.d.R. aus Spendengeldern jährlich die Ausbildung von Übungsleiter/innen oder Schiedsrichtern in Mitgliedsvereinen, sowie besondere Projekte zur Förderung des Sports in der Stadt Minden (jährliche Beantragungsfrist: 30.11.).Zu beachten ist, dass gemäß SSV-Vorstandsbeschluss vom 25.04.2023 der Stadtsportverband mit dem eigenen Förderprogramm nur Maßnahmen fördert, deren Förderung durch das Landesprogramm Übungsleiter*innen-Offensive ausgeschlossen ist. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.
Ansprechpartner im Vorstand: Rainer Thielking
Dokumente:
- Richtlinie zur Förderung (geänderte Fassung, gültig ab 16.11.2020)
- Antrag auf Förderung durch den SSV
2. Kommunale Sportförderung
Die Stadt Minden fördert- pauschal Übungsleitertätigkeiten durch Auszahlung einer allgemeinen Pauschale,
- die Anschaffung von Großsportgeräten (jährliche Beantragungsfrist: 30.04.) und
- aus Mitteln der kommunalen Sportpauschale den Sportstättenbaus und die Moderniesierung von Sportanlagen (jährliche Beantragungsfrist: 15.12.) und
- seit 2012 auch Projekte mit sozial-integrativem Schwerpunkt.
Dokumente:
- Sportförderrichtlinien (geänderte Fassung, gültig rückwirkend ab 01.01.22)
- Antrag auf Sportförderung durch die Stadt Minden
3. Förderprogramme aus Landesmitteln
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen fördert die Übungsarbeit in den Sportvereinen, vorrangig der Kinder- und Jugendarbeit. Die NRW-Bank unterstützt den Erhalt und Ausbau von Sportstätten mit zinsgünstigen Darlehen.Weitere Informationen können der Homepage des Landessportbundes entnommen werden.
In Kooperation mit Schulen können Vereine mit ihren Vereinsübungsleiter in Schulen eine freiwillige Schülersportarbeitsgemeinschaften im Bereich der Talentsichtung und -förderung anbieten. Diese Arbeitsgemeinschaften stellen einen Teil des außerunterrichtlichen Schulsports dar. Das Land NRW kann finanzielle Zuwendungen für diese Arbeitsgemeinschaften gewähren.
 
 
4. Bundesweite Förderprogramme
Ab 2011 werden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch sportliche und kulturelle Aktivitäten mit maximal 10 Euro
monatlich durch das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt: Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Spiel, sowie Teilnahme an Freizeiten sind aus Sicht der Sportvereine die interessanten Bereiche. |
Die KfW-Bank fördert Sportvereine, die Ihre Infrastruktur verbessern wollen, mit zinsgünstigen Darlehen.
Quelle: u.a. "Wir im Sport" - Verbandsmagazin des Landessportbundes NRW, Ausgabe 09.2012