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Förderprogramme

1. Sportförderung des Stadtsportverbandes

Seit dem Jahr 2017 fördert der Stadtsportverband i.d.R. aus Spendengeldern jährlich die Ausbildung von Übungsleiter/innen oder Schiedsrichtern in Mitgliedsvereinen, sowie besondere Projekte zur Förderung des Sports in der Stadt Minden (jährliche Beantragungsfrist: 30.11.).

Zu beachten ist, dass gemäß SSV-Vorstandsbeschluss vom 25.04.2023 der Stadtsportverband mit dem eigenen Förderprogramm nur Maßnahmen fördert, deren Förderung durch das Landesprogramm Übungsleiter*innen-Offensive ausgeschlossen ist. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.

Ansprechpartner im Vorstand: Rainer Thielking

Dokumente:

2. Kommunale Sportförderung

Die Stadt Minden fördert Weitere Informationen können der Homepage des Sportbüros der Stadt Minden entnommen bzw. beim Sportbüro erfragt werden.

Dokumente:

3. Förderprogramme aus Landesmitteln

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen fördert die Übungsarbeit in den Sportvereinen, vorrangig der Kinder- und Jugendarbeit. Die NRW-Bank unterstützt den Erhalt und Ausbau von Sportstätten mit zinsgünstigen Darlehen.
Weitere Informationen können der Homepage des Landessportbundes entnommen werden.

In Kooperation mit Schulen können Vereine mit ihren Vereinsübungsleiter in Schulen eine freiwillige Schülersportarbeitsgemeinschaften im Bereich der Talentsichtung und -förderung anbieten. Diese Arbeitsgemeinschaften stellen einen Teil des außerunterrichtlichen Schulsports dar. Das Land NRW kann finanzielle Zuwendungen für diese Arbeitsgemeinschaften gewähren.
 
 

4. Bundesweite Förderprogramme

Ab 2011 werden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch sportliche und kulturelle Aktivitäten mit maximal 10 Euro monatlich durch das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt:
Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Spiel, sowie Teilnahme an Freizeiten sind aus Sicht der Sportvereine die interessanten Bereiche.

Die KfW-Bank fördert Sportvereine, die Ihre Infrastruktur verbessern wollen, mit zinsgünstigen Darlehen.