Bildungs- und Teilhabepaket
Neue Leistung für Bildung und Teilhabe
Minden (A. Amann - Sportbüro). In der November-Sitzung des Sportausschusses der Stadt Minden wurde über die Umsetzung des
Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes informiert. Ab 2011 werden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte "Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft" berücksichtigt. Leistungsberechtigt sind Empfänger von SGB II, SGB XII und AsylbLG (nur § 2), von Wohngeld und Kinderzuschlag. Neben Leistungen für bedürftige Kinder und Jugendliche die sich auf den Bereich Schule beziehen, werden auch sportliche und kulturelle Aktivitäten mit maximal 10 Euro monatlich unterstützt:
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Es besteht die Möglichkeit, diesen Betrag monatlich für Beiträge einzusetzen oder auch für Freizeiten anzusparen.
Die Anspruchsberechtigung bezieht sich auf alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres.
Sportvereine gelten als anerkannte Leistungsanbieter. Anträge auf "Teilnahme an sozialen und kulturellen Angeboten" werden durch den Antragsteller im Bereich Soziales eingereicht. Der Verein bestätigt auf dem Antragsvordruck die Mitgliedschaft und die Höhe des Beitrages. Die Leistung wird direkt an den Sportverein überwiesen. Als Erleichterung ist für Vereine mit vielen anspruchsberechtigten Kindern eine Sammelüberweisung pro Halbjahr geplant. Die Vereine erhalten die Überweisungen rückwirkend am Ende des Halbjahres, da sich die Anspruchsberechtigung der einzelnen Mitglieder innerhalb eines Halbjahres ändern kann. Weitere Auskünfte zum Bildungs- und Teilhabepaket unter: Stadt Minden Bereich 3.2 -Soziales- Frau Lorenz Tel. 0571/89721 (Mo. und Do. von 08.00 - 12.30 Uhr) Stand: 13.12.2011
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