05.01.2025 - Jahresrundbrief des Vorstandes 2024/25

Hier kann der Jahresrundbrief des Vorstandes mit einem ausführlichen Rückblick auf 2024 und einem Vorausblick auf das Jahr 2025 heruntergeladen werden. Wir wünschen viel Freude bei der Lektüre und allen Sportler*innen einen guten Start in das neue Jahr!


02.04.2025 - Sportlerehrung / Ehrung des jungen Ehrenamtes / Mindener Sportpreis

Meldung zur gemeinsamen Schul- und Vereinssportlerehrung im Weserstadion
Auch 2025 sollen die Erfolge von Schul- und Vereinssportlern gemeinsam geehrt werden: Zur offiziellen Eröffnung des Weserstadions soll am Mittwoch, 02.04.2025 um 17.00 Uhr die gemeinsame Ehrung mit tollen sportlichen Einlagen der dort ansässigen Sportlerinnen und Sportler stattfinden.
Neu in diesem Jahr ist die Vergabe des Mindener Sportpreises. Einem Sonderpreis, der losgelöst von den reinen Platzierungen vergeben wird und beispielsweise auch erfolgreiche Vereinsprojekte, besonders erfolgreiche Mannschaften oder besondere Leistungen/ Geschichten Mindener Sportler*innen würdigen kann. Vorschläge für den Mindener Sportpreis sind - wie beim Ehrenamtspreis - unter Angabe einer detaillierten Begründung beim Mindener Sportbüro (Tjorven Wiese) einzureichen.

Meldeschluss für alle Ehrungen ist 15.01.2025.

  1. Ankündigung im Mindener Tageblatt (Marcus Riechmann, 12.12.24)

  2. Sportlerehrung der Stadt Minden - Meldeunterlagen
  3. Ehrung des Jungen Ehremamtes - Meldeunterlagen

14.03.2024 - Broschüre "Kinder in Bewegung" neu aufgelegt

Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote der Mindener Sportvereine für Kinder bis 10 Jahre - alles zusammengefasst in einer Broschüre ist das Informationsangebot über den Mindener Sport. Das Sportbüro der Stadt Minden hat die 2017 erstmals vorgestellte Broschüre nun erneut überarbeitet und aktualisiert.
Sie kann über unsere Webseite (unten) heruntergeladen werden. Eine Papierversion ist im Sportbüro erhältlich.

01.03.2024 - Überarbeitete Förderrichtlinie 2024

Gemäß Vorstandsbeschluss vom 19.02.24 tritt zum 01.03.24 die überarbeitete Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen an die Mindener Sportvereine in Kraft. Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
  • Ausbildung von Übungsleiter*innen oder Schiedsrichter*innen in Sportvereinen,
  • Pokale und Auszeichnungen bei besonderen sportlichen Veranstaltungen,
  • Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften,
  • Durchführung von Landes-, Deutschen-, Europa- oder Weltmeisterschaften.
Die möglichen Zuschusssummen können der Förderrichtlinie entnommen werden. Anträge und alle dazugehörigen Nachweise sind bis zum 30.11. an Rainer Thielking als zuständiges Vorstandsmitglied zu stellen.

Dokumente zur Förderrichtline: